Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Oktober 2023)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung der Inn Systems Management Plattform (nachfolgend „Plattform“ genannt) sowie für die Erbringung ergänzender Dienstleistungen durch Inn Systems gegenüber dem Veranstalter.
  2. Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB vorbehalten. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Vertragsformulars durch beide Parteien zustande.
  4. Der Vertrag entsteht ausschließlich zwischen Inn Systems und dem Veranstalter. Insbesondere ergibt sich aus diesem Vertrag oder seiner Ausführung kein Vertragsverhältnis zwischen Inn Systems und den Ticketkäufern. Der Veranstalter ist der alleinige Vertragspartner für Ticketkäufer und Besucher einer unter diesen Vertrag fallenden Veranstaltung. Der Veranstalter stellt Inn Systems von allen Ansprüchen frei, die Besucher einer Veranstaltung gegenüber Inn Systems in Zusammenhang mit einer solchen Veranstaltung erheben und die der Veranstalter zu vertreten hat.
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  6. Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 1.5 sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstalter in ihrer jeweils geltenden Fassung integraler Bestandteil dieses Vertrages.
  7. Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 1.5 werden die Parteien eine „Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten“ abschließen. Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist unter inn-systems.com/dataprocessing-agreement/ abrufbar und wird dem Veranstalter auf entsprechende Anfrage gerne elektronisch übermittelt.

2. Leistungen von Inn Systems

  1. Inn Systems stellt dem Veranstalter einen zeitlich begrenzten Zugriff auf die Plattform über das Internet bereit. Die Befristung entspricht der Laufzeit des Vertrages. Betrieb und Wartung der Plattform liegen in der Verantwortung von Inn Systems. Der Ort der Leistungsübergabe ist der Ausgang des Routers im Rechenzentrum von Inn Systems oder eines von Inn Systems beauftragten Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, die Leistung entgegenzunehmen, insbesondere die notwendige Hardware und Software bereitzustellen. Der Zugriff auf die Quellcodes der Plattform oder der von Inn Systems bereitgestellten Software sowie vergleichbare Informationen ist nicht Bestandteil des Vertrages. Die Bedienung und Konfiguration der Plattform obliegen dem Veranstalter.
  2. Zusätzlich zu den in Ziffer 2.1 geregelten Leistungen erbringt Inn Systems verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Ausgabe von Tickets, wie die Bereitstellung von Personal und/oder Hardware vor Ort, Kundendienst, Beratungsdienstleistungen oder Marketingleistungen („Ergänzende Dienstleistungen“).
  3. Der Veranstalter entscheidet bei Vertragsabschluss, ob er Ergänzende Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte. Die in Anspruch genommenen Ergänzenden Dienstleistungen werden in der Leistungsbeschreibung des Vertragsformulars aufgeführt.
  4. Die Vergütungen für die Ergänzenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem Vertragsformular unter „Besondere Vereinbarungen“.
  5. Inn Systems kann die rechtzeitige Lieferung von Hardware oder Personal nur dann gewährleisten, wenn der Veranstalter, die für Inn Systems geltenden Bedingungen beachtet. Diese Bedingungen können jederzeit bei Inn Systems angefordert werden.
  6. Der genaue Umfang der von Inn Systems bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertragsformular.
  7. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform beträgt im Jahresmittel 99 %. Ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von Inn Systems liegen, wie insbesondere höhere Gewalt. Inn Systems wird den Veranstalter rechtzeitig in Textform über geplante Wartungsarbeiten informieren. Es bleibt Inn Systems jedoch ausdrücklich vorbehalten, wenn notwendig, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Datensicherheit erforderlich ist.
  8. Inn Systems erstellt tägliche Datensicherungen der Plattform und der vom Veranstalter hinterlegten Daten, die für drei Tage aufbewahrt werden. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen ist nicht geschuldet.
  9. Inn Systems stellt dem Veranstalter eine Dokumentation der Plattform sowie Benutzerhinweise in elektronischer Form in deutscher und/oder englischer Sprache online zur Verfügung. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder Benutzerhinweise zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
  10. Inn Systems ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
  11. Inn Systems ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform zu erweitern und weiterzuentwickeln. Erweiterungen und Weiterentwicklungen werden nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts angeboten. Wenn der Veranstalter kostenpflichtige Erweiterungen oder Weiterentwicklungen bucht, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Falls Inn Systems nach Vertragsschluss kostenlose Erweiterungen oder Funktionen bereitstellt, gelten diese als freiwillige Leistungen von Inn Systems.
  12. Inn Systems kann den Funktionsumfang der Plattform jederzeit in einem für den Veranstalter zumutbaren Maß ändern. Eine Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich ist und die in der Leistungsbeschreibung definierten Merkmale sowie die Hauptleistungspflichten von Inn Systems im Wesentlichen erhalten bleiben. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer vorliegen oder die Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist. Wenn die Änderungen nicht nur Erweiterungen oder unwesentliche Bestandteile der von Inn Systems zu erbringenden Leistungen betreffen (wie geringfügige Designänderungen), wird Inn Systems den Veranstalter mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail benachrichtigen.
  13. Inn Systems kann den Zugang des Veranstalters zur Plattform vorübergehend sperren, wenn:
  14. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Zugangsdaten des Veranstalters missbraucht wurden oder werden oder dass sie einem unbefugten Dritten überlassen wurden oder von mehreren natürlichen Personen verwendet werden
  15. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Dritte auf andere Weise Zugang zur Plattform des Veranstalters erlangt haben;
    1. die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist
    2. Inn Systems gesetzlich, gerichtlich oder behördlich dazu verpflichtet ist;
    3. der Veranstalter mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts mehr als zwei Wochen in Verzug ist
    4. der Veranstalter falsche oder ungültige Kontaktdaten angegeben hat oder wenn die angegebenen Kontaktdaten falsch oder ungültig werden und die Kommunikation zwischen Inn Systems und dem Veranstalter nicht mehr möglich ist;
    5. der Veranstalter falsche Bankverbindungsdaten angegeben hat und die regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des Veranstalters nicht sichergestellt ist;
    6. Inhalte des Veranstalters gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patente oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen und der Veranstalter den Verstoß trotz eines Hinweises Inn Systems nicht unverzüglich behebt; oder
    7. eine erhebliche Gefahr für die von Inn Systems erbrachten Leistungen besteht.
  16. Inn Systems wird die Sperrung dem Veranstalter spätestens einen Werktag vor dem Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, sofern dies zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist. Inn Systems wird die Sperrung unverzüglich aufheben, wenn der Grund für die Sperrung entfällt und der Veranstalter Inn Systems darüber in Textform informiert.

3. Pflichten des Veranstalters

  1. Um Inn Systems die Leistungserbringung gemäß der Leistungsbeschreibung zu ermöglichen, stellt der Veranstalter rechtzeitig und vollständig sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Mittel bereit. Dies schließt insbesondere die Zugänge, Unterlagen, Daten und andere Mittel ein, die für die ordnungsgemäße Installation der Plattform erforderlich sind. Der Veranstalter gewährt den Mitarbeitern von Inn Systems während seiner Geschäftszeiten Zugang zu seinen Geschäftsräumen und Rechnern, wenn dies für die Installation der Plattform notwendig ist.
  2. Der Veranstalter bleibt verantwortlich für die Bereitstellung vollständiger und korrekter Informationen, wie in Artikel 1.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstalter angegeben, und für andere Daten, die für diese Zusammenarbeit erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Steuergebühren (USt.), zusätzliche oder unterschiedliche Steuersätze und/oder andere (zusätzliche) (Ticket-) Preise. Der Veranstalter stellt Inn Systems von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aufgrund von Informationen ergeben, die der Veranstalter auf der Grundlage dieses Artikels eingibt und die der Veranstalter zu vertreten hat.
  3. Der Veranstalter stellt Inn Systems die Struktur und eine Beschreibung der übermittelten Datensätze zur Verfügung.
  4. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur Plattform sicher zu verwahren und sie nur den entsprechend berechtigten Mitarbeitern zugänglich zu machen. Der Veranstalter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zur vertraulichen Behandlung der Zugangsdaten zu verpflichten und Inn Systems unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.
  5. Der Veranstalter ist selbst für die regelmäßige und angemessene Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für Daten auf den lokalen Systemen des Veranstalters als auch für Daten, die der Veranstalter in der Plattform speichert.
  6. Der Veranstalter benennt einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen, der zum Empfang und zur Abgabe von Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag mit Inn Systems bevollmächtigt ist.
  7. Der Veranstalter räumt Inn Systems an sämtlichen Inhalten, die er auf die Server von Inn Systems im Rahmen der Nutzung der Plattform überträgt, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, um diese Inhalte im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Inn Systems ist insbesondere berechtigt, die Inhalte zum Betrieb der Plattform und zur Datensicherung zu vervielfältigen. Inn Systems kann seinen Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Inn Systems ist berechtigt, die Inhalte auch über die Vertragslaufzeit hinaus vorzuhalten, wenn dies technisch oder rechtlich erforderlich ist.
  8. Der Veranstalter garantiert, dass er bei der Verwendung der Plattform sämtliche anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, beachten wird. Der Veranstalter stellt Inn Systems von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der Plattform durch den Veranstalter gegenüber Inn Systems geltend gemacht werden und die der Veranstalter zu vertreten hat Inn Systems wird den Veranstalter unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verteidigung bereitstellen. Inn Systems überlässt die Verteidigung entweder dem Veranstalter oder nimmt sie in Absprache mit diesem vor. Von Dritten geltend gemachte Ansprüche werden von Inn Systems weder anerkannt noch ohne Zustimmung des Veranstalters anerkannt. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie für behördliche oder gerichtliche Buß- und Ordnungsgelder, sofern der Veranstalter dafür verantwortlich ist.

4. Nutzungsrechte

  1. Mit Vertragsbeginn gewährt Inn Systems dem Veranstalter das Recht zur vertragsmäßigen Nutzung der Plattform. Das Recht ist zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzt, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
  2. Von dieser Rechteübertragung ausgeschlossen sind Bestandteile der Plattform, die den Rechten Dritter unterliegen, insbesondere Open-Source-Lizenzen. Als eindeutig erkennbar gelten solche Bestandteile, die von Inn Systems innerhalb der Plattform oder in den mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter oder als Open-Source-Inhalte offengelegt oder gekennzeichnet werden.

5. Vergütung

  1. Der Veranstalter entrichtet an Inn Systems die im Vertragsformular festgelegte Gebühr für die Nutzung der Plattform.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Gebührenpositionen als Nettopreise zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
  3. Einwände des Veranstalters gegen Rechnungen von Inn Systems müssen diesem umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Rechnungen von Inn Systems gelten als akzeptiert, wenn ihnen nicht innerhalb von 100 (einhundert) Tagen nach Erhalt der Rechnung widersprochen wird.

6. Auszahlung

  1. Inn Systems wird die erhaltenen Zahlungen der Kunden gemäß der im Vertragsformular angegebenen Auszahlungsfrequenz an die angegebene Bankverbindung weiterleiten.
  2. Die Auszahlungen an den Veranstalter erfolgen gemäß einem festgelegten Zeitplan, welchen der Veranstalter selbst einstellen kann. Für die Auszahlungsintervalle „Täglich“ und „Zweimal in der Woche“ werden zusätzliche Kosten von 0,99€ pro Auszahlung berechnet. Das Standard-Auszahlungsintervall ist „Wöchentlich“ (Montag). Auszahlungen an anderen Tagen sind im nicht möglich. Änderungen des Auszahlungstages werden dem Veranstalter rechtzeitig mitgeteilt.
  3. Gleichzeitig mit der Auszahlung erhält der Veranstalter eine Abrechnung von Inn Systems, die einen Überblick über den Ticketverkauf und die getätigten Transaktionen bietet.
  4. Die Parteien vereinbaren, dass Inn Systems das erhaltene Guthaben mit den gemäß Abschnitt 5 geschuldeten Gebühren und Vergütungen des Veranstalters verrechnen darf. Jede Verrechnung wird auf der entsprechenden Rechnung ausgewiesen.
  5. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, behält Inn Systems einen Anteil von 20% des Auszahlungsbetrages ein. Dieser Betrag dient zur Deckung der Kosten im Falle von Rückerstattungen.

7. Zahlungsabwicklung

  1. Inn Systems behält sich das Recht vor, Zahlungsmethoden umgehend zu deaktivieren, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. In einem solchen Fall wird der Veranstalter von Inn Systems schriftlich im Voraus über den wichtigen Grund informiert.
  2. Falls Inn Systems und der Veranstalter die Nutzung der Ratenzahlungsmethode vereinbaren, erhält der Kunde ein bedingtes Zugangsrecht durch die Zahlung von zwei oder mehr Raten. Dies setzt voraus, dass alle Raten gemäß den gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer vollständig und rechtzeitig eingehen. Die Auszahlung der Raten an den Veranstalter erfolgt durch Inn Systems nach Eingang der letzten Rate. Sollte die Ratenzahlung nicht vollständig abgeschlossen werden, erlischt das bedingte Zugangsrecht zur Veranstaltung, ohne dass eine Rückerstattung der bereits gezahlten Raten erfolgt. Falls der Veranstalter Inn Systems nicht zur Rückerstattung der bereits gezahlten Raten auffordert, erfolgt die Auszahlung dieser Raten an den Veranstalter.

8. Rückerstattung und Rückforderungen

  1. Inn Systems ist gegenüber dem Ticketkäufer nicht verpflichtet, Zahlungen zurückzuerstatten. Allerdings kann der Veranstalter Inn Systems beauftragen, eine Rückerstattung an den Ticketkäufer durchzuführen. Diese Rückerstattung wird ausschließlich auf Anweisung des Veranstalters von Inn Systems durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass der Veranstalter über ausreichendes Guthaben bei Inn Systems verfügt. Sollte das Guthaben des Veranstalters nicht ausreichen, ist eine entsprechende Vorauszahlung erforderlich.
  2. Inn Systems berechnet dem Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 2,95 EUR pro Bestellung für die Durchführung einer Rückerstattung.
  3. Bei der Verwendung von Zahlungsmethoden wie zum Beispiel PayPal oder Kreditkarte können Rückbuchungen, sogenannte „Chargebacks“, auftreten. Die Bedingungen für eine Rückbuchung sind Teil der Geschäftsbedingungen der jeweiligen Zahlungsdienstleister und setzen in der Regel einen Betrug seitens des Zahlenden voraus. Diese Rückbuchungen können bis zu 180 Tage nach dem Transaktionsdatum geltend gemacht werden.
  4. Inn Systems wird im Interesse des Veranstalters alle verfügbaren Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Rückbuchungen zu minimieren und jede auftretende Rückbuchung anzufechten. Sollte eine Rückbuchung nicht abwendbar sein, wird Inn Systems diese Rückbuchung samt einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR mit dem Guthaben des Veranstalters verrechnen.
  5. Inn Systems behält sich das Recht vor, vorübergehend Vermögenswerte des Veranstalters einzubehalten, um im Falle einer bevorstehenden Insolvenz des Veranstalters oder der Erwartung, dass der Veranstalter seinen Verpflichtungen gegenüber dem Ticketkäufer nicht nachkommen wird, eine Rückerstattung der Ticketeinnahmen durchführen zu können. Inn Systems wird den Veranstalter schriftlich darüber informieren und ihm innerhalb von dreißig (30) Tagen die Möglichkeit geben, eine geeignete Lösung anzubieten, die Inn Systems und den Veranstalter vor Rückbuchungen durch Ticketkäufer schützt.
  6. Im Falle einer Insolvenz oder einer zu erwartenden Insolvenz des Veranstalters ist Inn Systems ausdrücklich berechtigt, die gegenwärtigen und/oder zukünftigen Einnahmen des Veranstalters aus dem laufenden Ticketverkauf als Sicherheitsreserve zurückzuhalten. Die Höhe dieser Reserve wird von Inn Systems nach eigenem Ermessen festgelegt. Inn Systems wird den Veranstalter schriftlich darüber informieren und nach Ablauf der Rückbuchungsfrist (maximal 180 Tage nach dem Veranstaltungsdatum) die Auszahlung nach Abzug der Rückbuchungen und Bearbeitungskosten durchführen.

9. Gewährleistung

  1. Inn Systems haftet gemäß den nachstehenden Regelungen für Mängel bei der Bereitstellung des Inn Systems. Mängel sind wesentliche Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
  2. Sollten die von Inn Systems gemäß diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft sein, wird Inn Systems innerhalb angemessener Frist nach Eingang einer Mängelanzeige des Veranstalters die Leistungen nach eigenem Ermessen nachbessern oder erneut erbringen. Im Falle des Einsatzes von Drittanbietersoftware, die Inn Systems dem Veranstalter zur Nutzung lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Bereitstellung und Anwendung allgemein verfügbarer Upgrades, Updates oder Patches. Ebenfalls als Nachbesserung gilt die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, durch die der Veranstalter Mängel in zumutbarer Weise umgehen kann, um die Plattform vertragsgemäß nutzen zu können.
  3. Falls die einwandfreie Erbringung der Leistungen aufgrund von Umständen, die Inn Systems zu vertreten hat, auch innerhalb einer angemessenen Frist, die der Veranstalter schriftlich setzt, nicht möglich ist, kann der Veranstalter die vereinbarte Vergütung angemessen mindern. Das Recht zur Minderung ist – je nach dem vereinbarten Vergütungsmodell – auf die Höhe des monatlichen Festpreises oder des monatlichen variablen Preises beschränkt, der den mangelhaften Leistungsteil betrifft.
  4. Sollte die Minderung gemäß Ziffer 3 in zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 3 genannten Höchstbetrag erreichen, kann der Veranstalter den Vertrag fristlos kündigen. Diese Kündigung bedarf der Schriftform.
  5. Im Falle einer Mängelanzeige wird der Veranstalter Inn Systems unentgeltlich bei der Behebung von Mängeln unterstützen. Insbesondere wird der Veranstalter Inn Systems alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die Inn Systems für die Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.

10. Haftung

  1. Inn Systems haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Inn Systems nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Klausel ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Veranstalter deshalb regelmäßig verlassen darf.
  3. Inn Systems haftet im Fall von Ziffer 8.2 weder für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg noch für entgangenen Gewinn oder für mittelbare Schäden.
  4. Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 8.2 ist auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Die Haftung von Inn Systems beschränkt sich auf den Betrag, den die Versicherung für die schadenverursachende Handlung von Inn Systems ersetzt. Falls und soweit die Versicherung nicht zur Auszahlung der Schadenssumme übergeht, begrenzt sich die Haftung von Inn Systems auf einen Betrag von 5.000 EUR je Ereignis und 10.000 EUR je Kalenderjahr, in dem Inn Systems Dienstleistungen für den Veranstalter erbringt, sofern diese Schäden nicht die Folge von Vorsatz oder grob fahrlässigem Fehlverhalten seitens Inn Systems sind.
  6. Im Fall von Datenverlust begrenzt sich die Haftung im Rahmen von Ziffer 8.2 auf den Betrag für die Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei regelmäßiger und angemessener Sicherung der Daten durch den Veranstalter angefallen wären.
  7. Die Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für die Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Inn Systems.
  8. Eine etwaige Haftung von Inn Systems für gegebene Garantien, die nur dann Garantien im rechtlichen Sinne sind, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind, sowie für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  9. Jegliche weitergehende Haftung von Inn Systems ist ausgeschlossen.

11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  1. Vertrauliche Informationen: Der Veranstalter verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) von Inn Systems, die entweder aufgrund der Natur der Information oder den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen sind oder von Inn Systems als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen, an denen der Veranstalter keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des Veranstalters sowie sonstige vom Veranstalter beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.
  2. Vertrauliche Informationen: Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Systeme von Inn Systems sowie sämtliche Technologien von Inn Systems, Auskünfte, die Inn Systems im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt, sowie dieser Vertrag einschließlich des Vertragsformulars.
  3. Weitergabe an Dritte: Der Veranstalter ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat der Veranstalter Inn Systems hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. Der Veranstalter hat weiterhin Inn Systems in seinen Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.
  4. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht: Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen dem Veranstalter schon vor der Offenlegung durch Inn Systems bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Veranstalters bekannt werden, vom Veranstalter ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von Inn Systems selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Veranstalter auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.
  5. Dauer der Geheimhaltungspflicht: Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht für eine Dauer von fünf Jahren ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Veranstalter gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.
  6. Vertragsstrafe: Für jede Verletzung der in dieser Ziffer 9 statuierten Geheimhaltungspflichten zahlt der Veranstalter an Inn Systems eine angemessene Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe wird von Inn Systems nach eigenem Ermessen festgelegt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft. Das Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche werden mit den gezahlten Vertragsstrafen verrechnet.
  7. Rückgabe und Vernichtung von Informationen: Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Inn Systems unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Inn Systems kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur, soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.
  8. Referenznutzung: Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist Inn Systems berechtigt, den Veranstalter unter Nennung des vollen Firmennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden nach Ziffer 13.1 zu benennen.
  9. Immaterialgüterrechtliche Nutzungsrechte: Mit Ausnahme von Ziffer 9.8 begründen die vorstehenden Regelungen keiner

12. Laufzeit und Kündigung

  1. Beginn der Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem im Vertragsformular angegebenen Stichtag.
  2. Verlängerung und Kündigung: Sofern im Vertragsformular nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
  3. Fristlose Kündigung: Inn Systems behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Veranstalter mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts länger als sechs Wochen in Verzug ist und Inn Systems die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform gegenüber dem Veranstalter angekündigt hat.
  4. Änderungen und Einschränkungen: Inn Systems behält sich das Recht vor, die Funktionalität des Systems aus Gründen, die nicht in Ziffer 2.8 und 2.9 genannt sind, einzuschränken oder einzustellen. Inn Systems wird den Veranstalter mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten solcher Änderungen benachrichtigen und ihm Gelegenheit geben, den geplanten Änderungen zu widersprechen. Falls der Veranstalter den Änderungen widerspricht, hat Inn Systems das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen.
  5. Wichtiger Grund: Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  6. Datenlöschung: Bei Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, wird Inn Systems die Daten des Veranstalters löschen. Inn Systems ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Daten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von vier Wochen über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus aufzubewahren, um den Veranstalter vor versehentlichem Datenverlust zu schützen. Außerdem kann Inn Systems Daten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus aufbewahren, wenn dies gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen.

13. Konkurrenzklausel

  1. Verbot der Zusammenarbeit mit Wettbewerbern: Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages keine Dienstleistungen von Wettbewerbern von Inn Systems in Anspruch zu nehmen oder mit diesen in irgendeiner Weise zusammenzuarbeiten. Ebenso darf der Veranstalter während dieser Zeit kein eigenes Ticketing-System entwickeln oder betreiben, das dem System von Inn Systems ähnlich ist. Dieses Verbot gilt für einen Zeitraum von maximal fünf (5) Jahren ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser Frist werden neue Absprachen innerhalb der Zusammenarbeit zwischen den Parteien verhandelt
  2. Einschränkungen nach Vertragsende: Während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dessen Beendigung darf der Veranstalter weder direkt noch indirekt Dienstleistungen entwickeln oder an einem Unternehmen teilhaben, das Aktivitäten durchführt, die mit denen von Inn Systems vergleichbar sind.**

14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und Inn Systems geändert werden. Inn Systems wird die überarbeiteten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und dabei auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich wird Inn Systems dem Veranstalter eine angemessene Frist von mindestens zwei Monaten für die Erklärung einräumen, ob er die überarbeiteten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Wenn innerhalb dieser Frist, die ab dem Erhalt der Mitteilung in Textform läuft, keine Erklärung abgegeben wird, gelten die überarbeiteten Bedingungen als akzeptiert. Inn Systems wird den Veranstalter zu Beginn dieser Frist gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist für den Widerspruch und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

15. Referenzvereinbarung

  1. Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass Inn Systems ihn als Referenzkunden online und offline nennen darf.
  2. Inn Systems ist berechtigt, nach schriftlicher Zustimmung des Veranstalters Case Studies und Pressemitteilungen zu veröffentlichen, die sich auf die von Inn Systems erbrachten Leistungen für den Veranstalter beziehen. Diese Veröffentlichungen dienen als Marketingmaßnahmen und enthalten ähnliche Inhalte.

16. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Diese Anforderung gilt auch für diese Klausel zur Schriftform.
  2. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertragsformular und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Regelungen des Vertragsformulars Vorrang. Bei Widersprüchen zwischen anderen Anlagen, dem Vertragsformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Regelungen in den anderen Anlagen Vorrang.
  3. Der Veranstalter kann Forderungen von Inn Systems nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem wechselseitigen Verhältnis zum jeweils betroffenen Anspruch steht.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.
  5. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  6. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist das Gericht in Rosenheim der ausschließliche Gerichtsstand.